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Leider sind neben sehr aufwändig und schön sanierten Bauten einige Gebäude in der August-Bebel-Straße und am Markt in einem desolaten Zustand. Da die Grundstückseigentümer
bisher alle Angebote zu Gesprächen bzw. für die Ausreichung von Fördermitteln abgelehnt oder nicht genutzt haben, hat die Stadtvertretung beschlossen, den Weg der Festsetzung förmlicher Modernisierungsgebote zu beschreiten.
Das bedeutet, dass zunächst die betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben und aufgefordert werden, in einem Gespräch mit dem Sanierungsträger und der Stadt ihre Überlegungen oder Planungen
hinsichtlich der Instandsetzung der Gebäude darzulegen. Sollte hier Bereitschaft bestehen, Sanierungsarbeiten durchzuführen, wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt und den Grundstückseigentümern abgeschlossen, die neben den
Arbeiten am Gebäude auch einen zeitlichen Rahmen setzen soll.
Sollte keine Bereitschaft vorhanden sein, wird die Stadtvertretung das Modernisierungsgebot aussprechen und damit die Grundstückseigentümer auffordern - gegebenenfalls unter Androhung von Zwangsmitteln - die Sanierungsarbeiten durchzuführen. Das soll aber die letzte Möglichkeit sein, da
bis zu diesem Punkt auch finanziell aufwändige Gutachten durch die Stadt zu erstellen wären.
Sieht sich der Grundstückseigentümer aus nachvollziehbaren Gründen außer Stande, Arbeiten an seinem Gebäude auszuführen, soll gemeinsam eine Lösung gesucht werden.
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