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Stadt Schönberg / Stadtsanierung

Aktuelles aus dem Stadtsanierungsgebiet

Entlassung aus der Stadtsanierung
Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung wird zurzeit die Entlassung der Grundstücke in der August-Bebel-Straße aus der Stadtsanierung vorbereitet
Erste und wichtige Maßnahme ist dabei die Ermittlung der Ausgleichsbeträge. Hiermit wurde der Gutachterausschuss des Landkreises beauftragt. Diese Arbeiten sollen im Sommer des Jahres abgeschlossen sein. Dem schließen sich dann die Gespräche mit den Grundstückseigentümern an, die so erfahren, welche Beträge sie als Äquivalent für die Wertsteigerung ihrer Grundstücke durch die Maßnahmen der Stadtsanierung zahlen sollen.
Komplett ist die Entlassung aus der Sanierung, wenn die Zahlung erfolgt ist.

Modernisierungsgebot
Leider sind neben sehr aufwändig und schön sanierten Bauten einige Gebäude in der August-Bebel-Straße und am Markt in einem desolaten Zustand. Da die Grundstückseigentümer bisher alle Angebote zu Gesprächen bzw. für die Ausreichung von Fördermitteln abgelehnt oder nicht genutzt haben, hat die Stadtvertretung beschlossen, den Weg der Festsetzung förmlicher Modernisierungsgebote zu beschreiten.

Das bedeutet, dass zunächst die betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben und aufgefordert werden, in einem Gespräch mit dem Sanierungsträger und der Stadt ihre Überlegungen oder Planungen hinsichtlich der Instandsetzung der Gebäude darzulegen. Sollte hier Bereitschaft bestehen, Sanierungsarbeiten durchzuführen, wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt und den Grundstückseigentümern abgeschlossen, die neben den Arbeiten am Gebäude auch einen zeitlichen Rahmen setzen soll.

Sollte keine Bereitschaft vorhanden sein, wird die Stadtvertretung das Modernisierungsgebot aussprechen und damit die Grundstückseigentümer auffordern - gegebenenfalls unter Androhung von Zwangsmitteln - die Sanierungsarbeiten durchzuführen. Das soll aber die letzte Möglichkeit sein, da bis zu diesem Punkt auch finanziell aufwändige Gutachten durch die Stadt zu erstellen wären.
Sieht sich der Grundstückseigentümer aus nachvollziehbaren Gründen außer Stande, Arbeiten an seinem Gebäude auszuführen, soll gemeinsam eine Lösung gesucht werden.

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